Wo die meisten Fälschungen auftauchen |
Jennifer Evans |
07.08.2024 18:00 Uhr |
Scannen für mehr Sicherheit: Der europäische Fälschungsschutz zeigt Wirkung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse im Auftrag der EU. / Foto: Shutterstock/viewfinder
Seit 2019 müssen die Apotheken Rx-Medikamente vor der Abgabe scannen, damit im Hintergrund das EU-Fälschungsschutzsystem seine Arbeit erledigen kann. Doch wie viele Fälschungen in der legalen Lieferkette sind seitdem eigentlich schon in den Offizinen gelandet? »Uns liegen keine Informationen aus dem Securpharm-System sowie dessen Umfeld vor, dass seit dem Start des Systems eine Arzneimittelfälschung eine öffentliche Apotheke in Deutschland erreicht hat«, so Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), zur PZ.
Die legale Lieferkette in Deutschland sei bereits vor Einführung des Systems sehr sicher gewesen. Dennoch appellierte Rüdinger an die Apothekenteams, sich darauf nicht auszuruhen: »Wir dürfen in unseren Apotheken nie aufhören, achtsam zu sein. Wir sind die Expertinnen und Experten für Arzneimittel und wir sorgen in unseren Apotheken tagtäglich dafür, dass die Patientinnen und Patienten jederzeit qualitativ hochwertige Arzneimittel erhalten. Dabei hilft uns auch das Securpharm-System.«
Seit mehr als fünf Jahren dürfen Hersteller nur noch Rx-Medikamente in Verkehr bringen, deren Packung eindeutig identifizierbar und unversehrt ist. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Fälschungsschutzrichtlinie der Europäischen Union sowie ein 2016 verabschiedeter Delegierter Rechtsakt.
Laut einer Untersuchung im Auftrag der EU-Kommission, die auf Zahlen der Europäischen Arzneimittelagentur – EMA zurückgreift, sind im Zeitraum von 2017 bis 2022 bislang insgesamt 67 bestätigte Fälschungen in der legalen Lieferkette aufgetaucht, 13 davon in Deutschland. Spitzenreiter sind jedoch die Niederlande mit 21 Fällen. Die wenigsten bestätigten Fälschungen sind der Auswertung zufolge unter anderem in Irland, Italien, Spanien und Griechenland registriert worden.
Zu bedenken ist allerdings, dass sich die Länder in den Definitionen eines »bestätigten Falls« in der legalen Lieferkette unterscheiden und auch Diebstähle oder noch offene Vorkommnisse nicht in die Auswertung eingeflossen sind. Details zur Art und Weise der Entdeckung oder dem genauen Ort hat die EMA übrigens auch nicht veröffentlicht.